Steuervorteile

Ihre Handwerkerrechnung ist auch 2019 absetzbar. Wussten Sie das schon?
Verbraucher können Handwerkerrechnungen künftig in doppeltem Umfang steuerlich geltend machen. Beträgt die maximale Steuerermäßigung bisher 600 Euro pro Jahr, liegt sie von 2009 an bei 1200 Euro. Das ist einer der Punkte, den die Bundesregierung am 5. November 2008 im Rahmen ihres Konjunkturpaketes beschlossen hat.
Die neue Regelung gilt demnach für die Steuerjahre 2009 bis 2012 und soll dann auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden
(Quelle: dpa 16.12.2008).